Nachbarrecht
Die enge Bebauung in den Ballungsgebieten führt oftmals zu nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Häufig wird gestritten über:
- überhängende Pflanzen
- störende oder die Sicht verstellende Bebauung (z.B. Zäune) oder Bepflanzung
- Lärm- und Geruchsbelästigungen vom Nachbargrundstück
- störende Tierhaltung
- etc.
Das Problem an nachbarschaftlichen Streitigkeiten ist, dass man meist noch viele Jahre nebeneinander wohnen wird und in dieser Zeit eigentlich nicht ständig streiten will. Daher bieten wir Ihnen und Ihren Nachbarn die Möglichkeit an einer Mediation mit dem Ziel der Streitbeilegung mitzuwirken. So lassen sich viele Missverständnisse ausräumen und Verständnis füreinander herstellen.
Sollten Sie an einer Mediation nicht interessiert sein oder es aus Ihrer Sicht hierfür zu spät sein, unterstützen wir Sie selbstverständlich in allen Belangen des Nachbarrechts und setzten Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Sprechen Sie uns unverbindlich an!
Reinhart Eberspächer
Falco Schulz
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