Strafrecht

Strafverfahren können für den Beschuldigten äußerst belastend und mit erheblichen Eingriffen in dessen Freiheit verbunden sein. Beschuldigten, gegen die ein Strafverfahren geführt wird, stehen erfahrenen Staatsanwälte gegenüber, sodass es für den Beschuldigten umso wichtiger ist, dass ihm ein erfahrener engagierter Strafverteidiger zur Seite steht, der für die Wahrung seiner Interessen und die Einhaltung eines fairen Verfahrens sorgt.

Werden Sie verdächtigt, eine Straftat verübt zu haben? Ist gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? Oder wurde gar Ihre Wohnung durchsucht oder Ihnen ein Haftbefehl ausgehändigt? Nehmen Sie in derartigen Fällen schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie zu allen relevanten Fragen rund um das Strafverfahren und begleiten Sie durch dieses.

Je früher Sie einen Verteidiger hinzuziehen, desto besser.

Jedes Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Als Beschuldigter erlangt man in der Regel mit der Ladung zu einer Vernehmung Kenntnis hiervon. Nach Möglichkeit sollten Sie nach Erhalt einer derartigen Ladung bereits zu diesem Zeitpunkt einen Strafverteidiger konsultieren und sich fachkundigen Rechtsrat einholen.

Neben der goldenen Regel im Strafverfahren „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ gilt, dass es im Strafverfahren regelmäßig angezeigt ist durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen, um auf denselben Kenntnisstand wie die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht) zukommen. Auf diese Art und Weise kann frühzeitig die richtige Strategie für Ihren Fall gewählt werden und es besteht die Chance, das Ermittlungsverfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen und somit ein für Sie optimales Ergebnis zu erzielen. Des Weiteren kann ein frühzeitiges Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft von unschätzbarem Wert für ihre Verteidigung sein.

Es empfiehlt sich daher, uns frühzeitig zu kontaktieren und zumindest ein erstes Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen, auch wenn Sie sich unschuldig fühlen.

Wir vertreten Sie in sämtlichen Verfahrensstadien, von der außergerichtlichen Vertretung im Ermittlungsverfahren über die Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft zur Vermeidung eines Strafprozesses sowie der gerichtlichen Vertretung bei Strafverfahren in erster und zweiter Instanz bis hin zur anwaltlichen Betreuung in Haftsachen:

Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt insbesondere auf:

  • Verteidigung in personenbezogenen Straftaten (z.B. Körperverletzung)
  • sachbezogenen Straftaten (z.B. Sachbeschädigung, Urkundenfälschun)
  • Verkehrsstraftaten
  • Drogendelikten und Straftaten unter Alkoholeinfluss
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Daneben beraten und vertreten wir Sie gerne in Bußgeldverfahren.


Sprechen Sie uns unverbindlich an!



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Rechtsanwalt Martin Mosat. Rechtsanwalt für Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.

Martin Mosat

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht und Strafrecht
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