Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Wer eine Wohnung erwirbt ist automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: WEG). Dies trifft auf alle Eigentümer der in einer Teilungserklärung genannten Wohnungen zu. Das Verhältnis zwischen den Mitgliedern der WEG regelt das Wohnungseigentumsgesetz. Ebenfalls relevant ist dieses Gesetz für das Verhältnis der WEG zu den oftmals betreuenden Hausverwaltungen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im WEG-Recht bilden für Wohnungseigentümer:

  • die rechtliche Prüfung von WEG-Beschlüssen und deren Anfechtung (s.u.),
  • die Überprüfung der Tätigkeiten der Hausverwaltung und die Durchsetzung der Ansprüche der WEG gegenüber der Verwaltung (s.u.) sowie
  • die Beratung von Vermietern, um ihnen die Umlage aller rechtlich zulässigen Betriebskosten auf die Mieter zu ermöglichen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen anderen WEG-Angelegenheiten mit Rat und Tat zu Seite.


WEG-Beschluss fehlerhaft – lohnt sich die Anfechtung?

Neben Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer regelt das Wohnungseigentumsgesetz auch, wie in einer WEG Beschlüsse zu fassen sind. Diese Beschlüsse dienen hauptsächlich dem Erhalt des Gemeinschaftseigentums, also der Gebäudeteile, die im Bruchteilseigentum eines jeden WEG-Mitgliedes stehen (z.B. Grundstück, Treppenhaus etc.).

An die mit der Mehrheit der Mitglieder gefassten Beschlüsse ist jedes WEG-Mitglied grundsätzlich gebunden. Dies kann erhebliche Zahlungsverpflichtungen aber auch das Ausbleiben unbedingt notwendiger Sanierungsmaßnahmen zur Folge haben.

Erfahrungsgemäß fällt es fielen Eigentümern schwer, die Tragweite ihrer Entscheidungen zu überblicken. Oftmals wird den Empfehlungen der Hausverwaltung gefolgt, obwohl deren Unabhängigkeit und deren Interessen hinter den Empfehlungen in Frage gestellt werden sollten.

Fehlerhafte Beschlüsse der WEG können mit einer Klage angefochten werden. Das Gericht erklärt fehlerhafte Beschlüsse für unwirksam. Wichtig ist zu beachten, dass die Klage innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung zu erheben ist.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass ein WEG-Beschluss fehlerhaft oder zu Unrecht gefasst wurde, sollten Sie uns schnellstmöglich ansprechen. Wir prüfen Ihre Ansprüche detailliert, erklären Ihnen die Erfolgsaussichten einer Klage und unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Probleme mit der Hausverwaltung

Ihre Hausverwaltung setzt Beschlüsse der WEG nicht um, die Rechnungslegung ist nicht nachvollziehbar oder Sie haben den Verdacht, dass die Hausverwaltung bestimmte Maßnahmen ohne Notwendigkeit empfiehlt oder nur bestimmte Handwerker empfiehlt, um womöglich einen eigenen finanziellen Vorteil hieraus zu haben?

Diese Fälle kommen nicht selten vor, weshalb Vorschläge und die Tätigkeit der Hausverwaltung stets genau zu hinterfragen sind. Sollten Ihnen Unregelmäßigkeiten auffallen oder sie den Verdacht haben, dass Ihre Hausverwaltung nicht im Interesse der WEG handelt, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Vermieter – Umlage von Betriebskosten

Die Umlage von an die WEG gezahlten Betriebskosten auf den Mieter ist für Vermieter nur dann möglich, wenn dies vertraglich geregelt wurde. Fehler bei der Formulierung oder Gestaltung des Vertrages können wirtschaftlich schwerwiegende Folgen für Vermieter haben. Wir beraten Sie als Vermieter ausführlich, entwerfen Ihnen detaillierte Mietverträge und zeigen Ihnen fehlerhafte Formulierungen in Ihrem Mietvertrag auf. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Erstellung einer vertragsgemäßen Betriebskostenabrechnung.


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