Dr. Florian Stark, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, in dunklem Anzug mit bordeauxroter Krawatte vor dunkelblauem Hintergrund.
Rechtsanwalt

Dr. Florian Stark
Tätigkeitsschwerpunkt: Arbeitsrecht

Dr. Florian Stark ist Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht. Er berät Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer umfassend im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, dem Betriebsverfassungsrecht und bei Restrukturierungen.

Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer Gesellschaftsrecht für Geschäftsführer und Gesellschafter Kaufrecht Vertragsrecht

Dr. Florian Stark – Fachanwalt für Arbeitsrecht & Vertragsrecht

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen 2004-2010
  • Juristisches Referendariat im Bezirk des OLG Stuttgart 2010-2012
  • Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht, Gleiss Lutz, Stuttgart, 2013-2018
  • Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) im Bereich Arbeitsrecht, Robert Bosch GmbH, seit 2018
  • Rechtsanwalt in der Kanzlei Eberspächer Rechtsanwälte seit 2019
  • Promotion zu einem sportarbeitsrechtlichen Thema bei Prof. Dr. Martin Gutzeit, Universität Gießen, 2019

Kontakt

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