Werkvertragsrecht für Bauunternehmer und Handwerker
Als Bauunternehmer oder Handwerker gehen Sie meist in Vorleistung und erbringen Ihre Arbeit im Vertrauen darauf, dass Ihr Kunde später bezahlt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten die Zahlungsmoral sinkt und oftmals angebliche Mängel ins Feld geführt werden, um einen Einbehalt von Geldern zu rechtfertigen.
Wir beraten Sie zuverlässig, wie Sie ungerechtfertigte Mängelansprüche rechtssicher abwehren und zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihre Zahlungsansprüche durchsetzten können. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch außergerichtlich und gerichtlich, sollte dies nötig werden.
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