Corona und Wohnraummiete – Das Wesentliche für den Mieter


Von Cansu Ferhatoglu
3. April 2020

Corona und Wohnraummiete

Ich bin wegen Corona in Kurzarbeit oder habe meine Stelle verloren. Muss ich die Miete weiterhin bezahlen?

Ja, auch wenn Sie in Kurzarbeit sind oder gar Ihre Stelle verloren haben, müssen Sie die Miete weiterhin pünktlich bezahlen. Anderes als von vielen Großmietern in den Medien behauptet, gibt Ihnen das Corona-Gesetz kein Recht, die Mietzahlungen einzustellen.

Wenn ich auch noch die Miete bezahlen muss, ruiniert mich das. Welche Möglichkeit habe ich?

Reden Sie mit Ihrem Vermieter. Versuchen Sie, eine Aussetzung der Miete oder eine Verschiebung der Mietzahlung (sog. Stundung) zu erreichen.

Mein Vermieter weigert sich, eine Vereinbarung zu schließen. Ich kann die Miete wegen Corona aber nicht bezahlen. Kann er mir jetzt kündigen?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag kündigen, wenn Sie mit zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug geraten.

Wegen der Corona-Pandemie wurden nun aber folgende Regelungen beschlossen: Wenn Sie die Miete zwischen dem 01. April und dem 30. Juni 2020 (der Zeitraum kann bis 30. September 2020 verlängert werden) nicht bezahlen können, darf der Vermieter Ihnen dann nicht kündigen, wenn Sie glaubhaft machen, dass der Zahlungsverzug auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht. Hierfür reicht eine bloße Behauptung nicht aus. Der Nachweis kann etwa über eine Bescheinigung, dass Sie in Kurzarbeit sind oder die Vorlage einer Kündigung Ihrer Arbeitsstelle erbracht werden. Grundsätzlich reicht auch eine eidesstattliche Versicherung aus. Aber Vorsicht: Geben Sie eine falsche eidesstattliche Versicherung ab, machen Sie sich strafbar.

Da von der sog. Glaubhaftmachung das Kündigungsrecht Ihres Vermieters abhängt, sollten Sie die Nachweispflicht ernst nehmen. Außerdem verletzen Sie Ihre vertraglichen Pflichten, wenn Sie die Zahlungen einstellen und nicht nachweisen können, dass der Zahlungsausfall auf Corona beruht. Dann kann der Vermieter u.U. deswegen kündigen.

Achtung: Ihr Vermieter kann weiterhin aus anderen Gründen kündigen.

Ab wann kann mein Vermieter dann kündigen?

Der Kündigungsausschluss gilt bis zum 30. Juni 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie die Mieten von April bis Juni 2020 samt Nebenkostenvorauszahlungen und Verzugszinsen nachgezahlt haben. Machen Sie das nicht, riskieren Sie ab dem 01. Juli 2022 eine Kündigung.

Welche Folgen hat es, wenn ich die Miete wegen Corona nicht mehr zahlen kann?

Zwar kann der Vermieter unter den oben genannten Voraussetzungen nicht kündigen. Aber wenn Sie die Miete nicht pünktlich bezahlen, kann Ihr Vermieter die fehlenden Mieten samt der Betriebskostenvorauszahlung auch während der Corona-Pandemie einklagen. In diesem Fall müssen Sie die Anwaltskosten Ihres Vermieters und die Ihres Anwalts, die Gerichtskosten und die Verzugszinsen tragen. Bevor das passiert, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen. 

Es gilt also, dass Sie weiterhin die Mieten zahlen müssen und auf Zahlung verklagt werden können. Nur eine Kündigung wegen ausbleibenden Mietzahlungen ist unter obigen Voraussetzungen nicht möglich.


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Cansu Ferhatoglu

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