Rechtsanwalt Florian Stark. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt

Dr. Florian Stark

Tätigkeitsschwerpunkt: Arbeitsrecht

Dr. Florian Stark ist Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht. Er berät Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer umfassend im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, dem Betriebsverfassungsrecht und bei Restrukturierungen.

Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Kaufrecht Vertragsrecht

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen 2004-2010
  • Juristisches Referendariat im Bezirk des OLG Stuttgart 2010-2012
  • Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht, Gleiss Lutz, Stuttgart, 2013-2018
  • Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) im Bereich Arbeitsrecht, Robert Bosch GmbH, seit 2018
  • Rechtsanwalt in der Kanzlei Eberspächer Rechtsanwälte seit 2019
  • Promotion zu einem sportarbeitsrechtlichen Thema bei Prof. Dr. Martin Gutzeit, Universität Gießen, 2019

Kontakt

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