Dieselskandal! Verjährung trotz Teilnahme an Musterfeststellungsklage.


Von Dr. Marc-Oliver Eberspächer
3. Dezember 2019

Mit der Musterfeststellungklage wollte der Gesetzgeber ein Instrument schaffen, das Verbrauchern einen kostenlosen und risikofreien Prozess gegen Unternehmen ermöglichen sollte. Ziel war es, dass im Rahmen der Musterfeststellungsklage grundsätzliche Fragen geklärt werden. Auf die gerichtliche Entscheidung über diese Frage sollten sich die einzelnen Kläger dann später berufen können, um ihre jeweiligen konkreten Ansprüche geltend machen zu können.

Damit keine Verjährung der Ansprüche der Kläger während des unter Umständen sehr lange laufenden Musterfeststellungsprozesses eintritt, wird diese Verjährung gehemmt. Dies ist aber nur dann der Falls, wenn die Anmeldung zum Musterfeststellungsverfahren korrekt erfolgt ist.

Um die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage so einfach wie möglich zu gestalten, kann diese online innerhalb weniger Minuten erfolgen. Hierbei ist der Grund der Teilnahme so genau wie möglich anzugeben.

Im Rahmen der ersten Musterfeststellungsprozesse wurde nun jedoch festgestellt, dass eine Vielzahl von Klägern die Anmeldung nicht korrekt bzw. nicht konkret genug vorgenommen hatten. Der Grund der Teilnahme war oft mangelhaft oder nicht angegeben. Wieviel der ca. 400.000 Kläger im Musterfeststellungsverfahren gegen die Volkswagen AG ihre Anmeldung fehlerhaft ausgefüllt haben, ist bislang nicht bekannt. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch hoch, dass es sich um viele Tausend handeln wird.

Ob die Anmeldung ungenügend war, werden die Kläger meist erst nach Abschluss des Verfahrens gegen die VW AG erfahren. Nämlich dann, wenn diese versuchen, ihre Ansprüche gegen VW in Einzelklagen geltend zu machen. VW könnte so in vielen Fällen ungeschoren davon kommen, selbst wenn die Musterfeststellungsklage zugunsten der Verbracuher ausgehehen sollte.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Richtigkeit der Anmeldung zum Musterfeststellungsverfahren zu beauftragen. Da die meisten Ansprüche gegen VW zum Ende 2019 verjähren werden ist hier Eile geboten. Sollte die Anmeldung nicht korrekt sein, wäre eine Einzelklage unter Umständen noch vor dem 31.12.2019 zu erheben, um die Verjährung zu hemmen. Eine Korrektur der Anmeldung bei der Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich!


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