Kündigung nicht zuteilungsreifer Bausparverträge


Von Dr. Marc-Oliver Eberspächer
14. Dezember 2018

Mit Urteil vom Februar 2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bausparkassen Bausparverträge kündigen dürfen, die mehr als 10 Jahre zuteilungsreif sind und für die nach Zuteilungsreife kein Bauspardarlehen abgerufen wurde. Durch diese Entscheidung gelingt es Bausparkassen eine erhebliche Anzahl von alten – gut verzinslichen – Bausparverträgen zu kündigen. Dies wird selbstverständlich auf dem Rücken der Bausparer ausgetragen, denen die Bausparverträge vor vielen Jahren als Sparanlage verkauft wurden.

Da die Bausparkassen durch das vorgenannte Urteil Rückenwind erhalten haben, versuchen diese nun auch jüngere Bausparverträge zu kündigen. Dies geschieht unter dem Argument, dass das historische Zinstief die Bausparkassen an deren Grenze der Leistungsfähigkeit bringen würde und eine Fortsetzung des gut verzinsten Bausparvertrages zu Lasten der Bauspargemeinschaft gehen würde.

Dies bedeutet, dass Bausparkassen nun vermehrt dazu übergehen, auch Verträge zu kündigen, die noch nicht einmal annähernd 10 Jahre zuteilungsreif sind. Hierzu führen die Bausparkassen §§ 314 bzw. 313 BGB an.

Unserer Auffassung nach sind diese Kündigungen unwirksam. Wir sind der Ansicht, dass die Bausparkasse sich nicht darauf berufen kann, dass ein niedriges Zinsumfeld eine unvorhersehbare Entwicklung ist. Denn nur in einem solchen Fall könnte die Bausparkasse sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) oder einen außerordentlichen Kündigungsgrund (§ 314 BGB) berufen.

Gerichtliche Entscheidungen zu dieser Thematik stehen noch aus. Allerdings ist davon auszugehen, dass aufgrund der jüngsten Kündigungswelle sehr bald landgerichtliche Urteile verfügbar sein werden, denen eine erste Tendenz zu entnehmen sein wird.

Wir selbst führen bereits mehrere Verfahren gegen namhafte Bausparkassen.

Sollte Ihre Bausparkasse auch Ihren Bausparvertrag gekündigt haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne für eine Beratung und für die Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung.


 


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