Kindergeld und Kindesunterhalt: Änderungen für 2023


Von Natascha Frech
16. Dezember 2022

Kindergeld

Ab Januar 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro.

Der Bundestag hat mit einer überraschenden Entscheidung die höchste Kindergelderhöhung für die ersten beiden Kinder seit 1996 beschlossen.

Für das erste und zweite Kind gibt es ab dem 01.01.2023 statt bisher 219 EUR, ganze 250 EUR monatlich. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 225 EUR auf 250 EUR. Ab dem vierten Kind bleibt es wie bisher bei 250 EUR.

Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf den nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlenden Kindesunterhalt. Der Anrechnungsbetrag erhöht sich dadurch auf 125 EUR pro Kind.

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023: Mehr Unterhalt für Kinder

Außerdem gilt ab dem 01.01.2023 die neue Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt steigt erheblich an. Unterhaltsberechtigte dürfen sich also über eine ordentliche Erhöhung des Kindesunterhalts freuen.

So sehen die neuen Mindestunterhaltssätze für Minderjährige für das Jahr 2023 aus:

  1. Altersstufe (von 0 bis 5 Jahren) 437 € pro Monat.
  2. Altersstufe (von 6 bis 11 Jahren) 502 € pro Monat.
  3. Altersstufe (von 12 bis 17 Jahren) 588 € pro Monat.

In der ersten Altersstufe erhöht sich der Unterhalt um 41 EUR, in der zweiten Altersstufe um 47 EUR und in der dritten Altersstufe um 55 EUR.

Als Unterhaltsverpflichtete sollten Sie daher überprüfen, ob und in welcher Höhe Sie ab dem 01.01.2023 Ihre Zahlbeträge anpassen müssen. Dabei darf auch der Anrechnungsbetrag aufgrund des erhöhten Kindesgeldes nicht vergessen werden.

Als Unterhaltsberechtigte sollten Sie darauf achten, dass Sie den richtigen Kindesunterhaltbetrag erhalten.

Wir sind Ihre Anwälte im Familienrecht. Gerne sind wir Ihnen bei der Überprüfung sowie der Berechnung von Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsforderungen behilflich und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


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