Bau- und Architektenrecht für alle, die bauen und planen
Ob Vertrag vor der Unterschrift, Nachtrag während der Ausführung oder Honorar nach Abschluss der Planung. Wir sorgen dafür, dass erbrachte Leistungen auch bezahlt werden, und begleiten Sie, wenn nötig, bis vor Gericht.
Unser Ansatz
Die meisten Streitigkeiten am Bau entscheiden sich lange vor dem ersten Schriftsatz. Deshalb setzen wir früh an, bei Vertrag, Dokumentation und Kommunikation mit dem Auftraggeber.
Wir wenden uns an alle, die Leistungen am Bau erbringen. Zu unseren Mandanten zählen Bauunternehmen im Hoch-, Tief- und Straßenbau, Ausbau- und Haustechnikbetriebe, Nachunternehmer sowie Architektur- und Ingenieurbüros. Auch private Bauherren in Böblingen, Sindelfingen und der Region beraten wir, von der Prüfung des Bauvertrags bis zur Beweissicherung bei Mängeln.
Über 30 Jahre
Kanzlei in Böblingen, verwurzelt in der regionalen Wirtschaft
Fachanwaltschaft
für Bau- und Architektenrecht im Team
Unter einem Dach
Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht für Ihr Unternehmen

Vier Felder, in denen sich der wirtschaftliche Erfolg eines Projekts entscheidet
IBauvertragsrecht
Wir prüfen Verträge, bevor Sie unterschreiben, und gestalten Ihre eigenen Vertragsmuster und Geschäftsbedingungen. So erkennen Sie Risiken, solange sie noch verhandelbar sind.
- Prüfung von GU- und Nachunternehmerverträgen
- Eigene AGB und Vertragsmuster
- VOB/B, BGB-Bauvertrag und Pauschalverträge
- Vertragsstrafen, Sicherheiten, Gewährleistung
IINachtrags- und Bauzeitmanagement
Geänderte Leistungen, zusätzliche Arbeiten und Verzögerungen gehören zum Bauen. Wir sorgen dafür, dass sie richtig angezeigt, belegt und bezahlt werden.
- Nachträge nach VOB/B und § 650b BGB
- Behinderungsanzeigen und Bauzeitverlängerung
- Stundenlohnarbeiten und Dokumentation
- Verhandlung mit Auftraggebern
IIIVergütung, Abnahme und Forderungen
Am Ende zählt, was auf dem Konto ankommt. Wir sichern Ihre Liquidität während des Projekts und setzen offene Forderungen außergerichtlich und vor Gericht durch.
- Abschlagsrechnungen und Bauhandwerkersicherung
- Abnahme und Abwehr von Mängelrügen
- Schlussrechnung und Einbehalte
- Vergütungs- und Mängelprozesse
IVArchitekten- und Ingenieurrecht
Planer stehen vor anderen Fragen als ausführende Unternehmen. Wir gestalten Ihre Verträge, sichern Ihr Honorar und verteidigen Sie, wenn Bauherren Planungs- oder Überwachungsfehler geltend machen.
- Architekten- und Ingenieurverträge
- Honorar nach HOAI und Honorarvereinbarungen
- Haftung für Planungs- und Überwachungsfehler
- Gesamtschuld mit Bauunternehmen und Berufshaftpflicht
Wir begleiten Ihr Projekt von der ersten Planung bis zur letzten Zahlung
Planung und Angebot
Prüfung von Planerverträgen, Ausschreibungen und Vertragsbedingungen, bevor Sie planen oder kalkulieren.
Vertrag
Verhandlung kritischer Klauseln und Absicherung Ihrer Vergütung.
Ausführung
Nachträge, Behinderungen und Abschläge, laufend und mit kurzen Wegen zur Bauleitung.
Abnahme
Vorbereitung und Begleitung der Abnahme, Umgang mit Mängelvorbehalten.
Schlussrechnung
Durchsetzung offener Vergütungs- und Honorarforderungen und Rückgabe von Sicherheiten.

Laufende Beratung
Ein fester Ansprechpartner für Geschäftsführung und Bauleitung, auf Wunsch zu einer monatlichen Pauschale.
Projektbegleitung
Juristische Begleitung eines einzelnen Bauvorhabens vom Vertrag bis zur Schlussrechnung.
Schulungen
Halbtägige Workshops in Ihrem Haus, für Bauleiter und Poliere ebenso wie für Projektleiter in Architektur- und Ingenieurbüros. Mit Musterformularen und Arbeitshilfen für den Projektalltag.
Streitige Verfahren
Vertretung in Vergütungs- und Mängelprozessen, im selbständigen Beweisverfahren und in der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Unsere nächsten Termine, etwa das Webinar „Nachträge durchsetzen“, finden Sie unter Veranstaltungen.

Sprechen Sie uns an.
Ob Vertrag vor der Unterschrift, Nachtrag während der Ausführung oder offene Schlussrechnung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir melden uns kurzfristig.
Ansprechpartner
Falco Schulz
Leon Reuther
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Aktuelles
So können Sie uns erreichen:

Partnerschaft mbB
Friedrich-List-Straße 75
71032 Böblingen
Tel: +49 (0)7031/68120-0
Fax: +49 (0)7031/68120-59
E-Mail: info@kanzlei-e.de
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

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