Bau- und Architektenrecht für alle, die bauen und planen

Ob Vertrag vor der Unterschrift, Nachtrag während der Ausführung oder Honorar nach Abschluss der Planung. Wir sorgen dafür, dass erbrachte Leistungen auch bezahlt werden, und begleiten Sie, wenn nötig, bis vor Gericht.

Unser Ansatz

Die meisten Streitigkeiten am Bau entscheiden sich lange vor dem ersten Schriftsatz. Deshalb setzen wir früh an, bei Vertrag, Dokumentation und Kommunikation mit dem Auftraggeber.

Wir wenden uns an alle, die Leistungen am Bau erbringen. Zu unseren Mandanten zählen Bauunternehmen im Hoch-, Tief- und Straßenbau, Ausbau- und Haustechnikbetriebe, Nachunternehmer sowie Architektur- und Ingenieurbüros. Auch private Bauherren in Böblingen, Sindelfingen und der Region beraten wir, von der Prüfung des Bauvertrags bis zur Beweissicherung bei Mängeln.

Über 30 Jahre

Kanzlei in Böblingen, verwurzelt in der regionalen Wirtschaft

Fachanwaltschaft

für Bau- und Architektenrecht im Team

Unter einem Dach

Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht für Ihr Unternehmen

Vier Felder, in denen sich der wirtschaftliche Erfolg eines Projekts entscheidet

IBauvertragsrecht

Wir prüfen Verträge, bevor Sie unterschreiben, und gestalten Ihre eigenen Vertragsmuster und Geschäftsbedingungen. So erkennen Sie Risiken, solange sie noch verhandelbar sind.

  • Prüfung von GU- und Nachunternehmerverträgen
  • Eigene AGB und Vertragsmuster
  • VOB/B, BGB-Bauvertrag und Pauschalverträge
  • Vertragsstrafen, Sicherheiten, Gewährleistung

IINachtrags- und Bauzeitmanagement

Geänderte Leistungen, zusätzliche Arbeiten und Verzögerungen gehören zum Bauen. Wir sorgen dafür, dass sie richtig angezeigt, belegt und bezahlt werden.

  • Nachträge nach VOB/B und § 650b BGB
  • Behinderungsanzeigen und Bauzeitverlängerung
  • Stundenlohnarbeiten und Dokumentation
  • Verhandlung mit Auftraggebern

IIIVergütung, Abnahme und Forderungen

Am Ende zählt, was auf dem Konto ankommt. Wir sichern Ihre Liquidität während des Projekts und setzen offene Forderungen außergerichtlich und vor Gericht durch.

  • Abschlagsrechnungen und Bauhandwerkersicherung
  • Abnahme und Abwehr von Mängelrügen
  • Schlussrechnung und Einbehalte
  • Vergütungs- und Mängelprozesse

IVArchitekten- und Ingenieurrecht

Planer stehen vor anderen Fragen als ausführende Unternehmen. Wir gestalten Ihre Verträge, sichern Ihr Honorar und verteidigen Sie, wenn Bauherren Planungs- oder Überwachungsfehler geltend machen.

  • Architekten- und Ingenieurverträge
  • Honorar nach HOAI und Honorarvereinbarungen
  • Haftung für Planungs- und Überwachungsfehler
  • Gesamtschuld mit Bauunternehmen und Berufshaftpflicht

Wir begleiten Ihr Projekt von der ersten Planung bis zur letzten Zahlung

Planung und Angebot

Prüfung von Planerverträgen, Ausschreibungen und Vertragsbedingungen, bevor Sie planen oder kalkulieren.

Vertrag

Verhandlung kritischer Klauseln und Absicherung Ihrer Vergütung.

Ausführung

Nachträge, Behinderungen und Abschläge, laufend und mit kurzen Wegen zur Bauleitung.

Abnahme

Vorbereitung und Begleitung der Abnahme, Umgang mit Mängelvorbehalten.

Schlussrechnung

Durchsetzung offener Vergütungs- und Honorarforderungen und Rückgabe von Sicherheiten.

Laufende Beratung

Ein fester Ansprechpartner für Geschäftsführung und Bauleitung, auf Wunsch zu einer monatlichen Pauschale.

Projektbegleitung

Juristische Begleitung eines einzelnen Bauvorhabens vom Vertrag bis zur Schlussrechnung.

Schulungen

Halbtägige Workshops in Ihrem Haus, für Bauleiter und Poliere ebenso wie für Projektleiter in Architektur- und Ingenieurbüros. Mit Musterformularen und Arbeitshilfen für den Projektalltag.

Streitige Verfahren

Vertretung in Vergütungs- und Mängelprozessen, im selbständigen Beweisverfahren und in der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Unsere nächsten Termine, etwa das Webinar „Nachträge durchsetzen“, finden Sie unter Veranstaltungen.

Gruppenfoto eines professionellen Teams von Rechtsanwälten in Businesskleidung vor blauem Hintergrund, bestehend aus sieben Männern und drei Frauen, die lächelnd und selbstbewusst in die Kamera blicken.
Das Team der Kanzlei Eberspächer – Ihre Expertinnen und Experten für Rechtsberatung und Unternehmenslösungen.

Sprechen Sie uns an.

Ob Vertrag vor der Unterschrift, Nachtrag während der Ausführung oder offene Schlussrechnung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir melden uns kurzfristig.

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Falco Schulz, Fachanwalt für Erbrecht und Bau- und Architektenrecht, mit stilvollem dunkelblauen Anzug und roter Krawatte vor dunkelblauem Hintergrund.

Falco Schulz

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Telefon
+49 (0)7031/68120-19
Mail
fas@kanzlei-e.de
Leon Reuther – Porträt Rechtsanwalt für Baurecht und Architektenrecht

Leon Reuther

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkt: Bau- und Architektenrecht
Telefon
+49 (0)7031/68120-14
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lr@kanzlei-e.de

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