Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht unterliegt insbesondere seit der Finanzkrise 2008/2009 erheblichen und schnellen rechtlichen Änderungen, geprägt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes. Die an Banken gestellten regulatorischen Anforderungen werden kontinuierlich schwerer zu erfüllen. Gleichzeitig steht das Zinsniveau seit Jahren auf einem Rekordtief und ist das politische und wirtschaftliche Umfeld in Europa und weltweit instabil wie selten zuvor.

Die Kombination dieser Umstände macht es für Banken härter zu kalkulieren und fast unmöglich, mit den klassischen Bankgeschäften Geld zu verdienen. Dies führt unserer Erfahrung einerseits vermehrt dazu, dass Kredite trotz hoher Risiken an Unternehmen vergeben werden, Bankgebühren ungerechtfertigt verlangt werden und neue Anlageprodukte trotz erheblicher Risiken empfohlen werden. Andererseits verleitet das billige Geld dazu, sich mit der Aufnahme von Fremdkapital zu übernehmen. Probleme sind bei Banken, Sparkassen und Unternehmen damit vorprogrammiert.

In diesem schwierigen Umfeld beraten und vertreten wir Banken und Sparkassen sowie Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände gerichtlich und außergerichtlich in allen bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen, die z.B. im Zusammenhang stehen mit:

  • Bürgschaftsrecht, Mithaftung von Geschäftsführern, Vorständen und naher Angehöriger
  • Immobilienfinanzierungen
  • Unternehmensfinanzierung
  • Kreditrecht und Kreditsicherheiten
  • Verwertung von Kreditsicherheiten
  • Wertpapier- und Kapitalmarktangelegenheiten wie z.B. Beratungsfehler von Bankmitarbeitern, Prospekthaftung etc.
  • Fondsbeteiligungen wie z.B. offene und geschlossene Immobilienfonds
  • Bankpfandrecht

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Rechtsanwalt Dr. Marc-Oliver Eberspächer. Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht.

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