Familienrecht – Wir sind Ihre Problemlöser

Wir sind Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht, Scheidung, Ehevertrag u.v.m. in Böblingen und Sindelfingen sowie deutschlandweit

Durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls ist das Familienrecht nicht selten von wesentlicher Bedeutung für das weitere Leben und der eigenen wirtschaftlichen Existenz. In der Regel befinden sich Sie sich als Betroffene/r in einer schwierigen Lebenssituation. Umso wichtiger ist es, sich auf jemanden verlassen zu können, der Ihnen mit fundierten Rechtskenntnissen zur Seite steht. Egal ob beratend, außergerichtlich oder gerichtlich. Wir verfügen über das notwendige Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl sowie die Durchsetzungskraft um Ihre rechtlichen Interessen kompetent zu vertreten.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind insbesondere

  • Scheidung
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Trennung und Trennungsvereinbarung
  • Trennungsunterhalt
  • Ehevertrag
  • Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Zugewinn- und Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Kindesunterhalt
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Abstammung/ Vaterschaft/ Adoption
  • Internationales Familienrecht

Scheidung

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Heutzutage gilt das Zerrüttungsprinzip gemäß § 1565 BGB: Scheitern einer Ehe

 Eine Ehe darf dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Hierbei ist das Trennungsjahr entscheidend. Das Scheitern einer Ehe wird angenommen, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr keine Lebensgemeinschaft mehr bilden und auch nicht mehr zu erwarten ist, dass die Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird.

Wie kann ich mich scheiden lassen?

Jede Scheidung setzt einen Antrag eines oder beider Ehegatten bei dem örtlich zuständigen Familiengericht voraus. Bei den Familiengerichten herrscht im Scheidungsverfahren Anwaltszwang für den Antragsteller oder die Antragstellerin. Der Antragsteller muss also durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten sein.

Scheidungsfolgenvereinbarung – was ist das und was bringt sie?

Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung wird der Grundstein für eine unkomplizierte und einvernehmliche Scheidung gelegt.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern, die die rechtliche und finanzielle Situation der Partner nach der rechtskräftigen Scheidung regelt.

Eine Scheidung ist selten eine einfach Situation. Daher kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung bereits im Vorfeld einer Scheidung hilfreich sein, um das Scheidungsverfahren auch emotional zu entlasten. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann zum einen das Scheidungsverfahren beschleunigen und die Kosten dafür reduzieren. Zum anderen kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten herbeiführen, um somit die gesamte Situation schmerzfreier zu gestalten.

Was kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bezieht sich auf die Scheidungsfolgen, darin kann vieles geregelt werden. Die Ehegatten können sich über den Ehegattenunterhalt, das Sorgerecht, den Unterhalt und Umgang der gemeinsamen Kinder, über die Hausratsverteilung, wer in der bisherigen Wohnung/Haus bleiben kann, über Zahlungsverpflichtungen etc. einigen. Zudem kann der Versorgungsausgleich oder ein Verzicht auf den Zugewinnausgleich vereinbart werden.

Da bereits viele Streitpunkte vorher geregelt werden, kann somit das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht entlastet werden.

Wie wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt?

Grundsätzlich ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung formfrei. Die Scheidungsfolgenvereinbarung sollte jedoch stets schriftlich getroffen werden, da ansonsten der Beweis fehlt.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung sollte mit einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin geschlossen werden. Oft gehen die Interessen der Ehegatten auseinander oder die rechtliche Tragweite kann nicht erfasst werden. Daher ist es wichtig, dass Sie als Ehegatte eine rechtsanwaltliche Vertretung an Ihrer Seite haben, die sich auf Ihre individuellen Interessen erstreckt.

In folgenden Fällen ist zudem eine notarielle Beurkundung notwendig.

  • Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich
  • Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
  • Übertragung von Immobilieneigentum
  • Vereinbarung des nachehelichen Unterhalts
  • Verzicht auf das Erb- und Pflichtteilsrecht, Aufhebung gemeinsames Testament

Zugewinnausgleich

 Die meisten Ehegatten leben in einer Zugewinngemeinschaft. Sofern sich die Ehegatten scheiden lassen, wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen untereinander ausgeglichen.

Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Bei jedem der Ehegatten wird das jeweilige Anfangs-und Endvermögen bestimmt. Sodann werden die jeweiligen Zugewinne verglichen, sodass ersichtlich ist, welcher Ehegatte einen höheren Vermögenszuwachs erwirtschaftet hat.

Bei Scheidung der Ehe ist dann ein hälftiger Ausgleich des erzielten Zugewinns von demjenigen vorzunehmen, der mehr Zugewinn erzielt hat.

Ein Zugewinnausgleich findet jedoch nur auf Antrag statt.

Versorgungsausgleich

 Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden Ansprüche, Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen des Alters, einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit ausgeglichen.

Warum ist der Versorgungsausgleich wichtig?

Der Versorgungsausgleich stellt sicher, dass alle die während der Ehe erarbeiteten oder eingezahlten Rentenansprüche ausgeglichen werden, indem sie sich jeweils die Hälfte dieser Ansprüche abgeben.

Jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dadurch erhält der Arbeitnehmer Rentenanwartschaften. Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte, etc. sind in der Regel Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk und erhalten darüber ihren Anspruch auf Rentenanwartschaften.

Je nach Einkommen und Einzahlungsdauer variiert die Höhe dieser Anwartschaften. Im Falle einer Scheidung kann dies vor allem für den nicht berufstätigen Ehegatten erhebliche Nachteile bedeuten. Um den benachteiligten Ehegatten zu schützen, wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt.

Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?

Die Familiengerichte sind zuständig für die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Dieser wird im Rahmen des Scheidungsverfahren vorgenommen.

Auf den Versorgungsausgleich kann im Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung verzichtet werden.


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Unterhalt

Zunächst muss zwischen den verschiedenen Unterhaltsarten unterschieden werden.

Es gibt den Trennungsunterhalt, den nachehelichen Unterhalt und den Kindesunterhalt.

Trennungsunterhalt – was ist das?

 Der Trennungsunterhalt betrifft Unterhaltszahlungen für den Zeitraum ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung.

Muss ich Trennungsunterhalt zahlen – wann habe ich einen Anspruch auf Trennungsunterhalt?

 Trotz der Trennung sind die Ehegatten weiterhin füreinander verantwortlich.

Wer sich selbst nicht unterhalten kann, hat gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der anderer Ehegatte genügend Geld hat, um Unterhalt zahlen zu können.

Der Trennungsunterhalt kann nicht durch einen Ehevertrag oder eine anderweitige Vereinbarung ausgeschlossen werden. Allerdings kann die Unterhaltspflicht schon früher enden. Beispielsweise, wenn ein Ehegatte selbst genug verdient, um seinen Unterhalt zu decken oder der unterhaltsberechtigte auf Dauer (mind. 1 Jahr) mit einem neuen Partner zusammenlebt.

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt?

Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und den ehelichen Verhältnissen. Beide Ehegatten haben Anspruch auf die Hälfte des verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens.  Derjenige der arbeitet erhält jedoch einen sogenannten Erwerbstätigenbonus i.H.v. 1/7 des bereinigten Nettoeinkommens. Der Unterhaltsberechtigte hat daher einen Anspruch auf 3/7 des bereinigen Nettoeinkommens.

Nachehelicher Unterhalt – was ist das?

Nachehelicher Unterhalt betrifft Unterhaltszahlungen nach der rechtskräftigen Scheidung.

Grundsätzlich sind geschiedene Ehegatten nach Rechtskraft der Scheidung für sich selbst verantwortlich – es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Jeder Ex-Ehegatte muss sich daher um einen Arbeitsplatz bemühen, mit dem er für seinen eigenen Unterhalt sorgen kann.

Wann gibt es dann einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?

Aufgrund des Grundsatzes der Eigenverantwortung gibt es einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nur unter strengen Voraussetzungen. Der bedürftige Ex-Ehegatte muss aus triftigen Gründen außerstande sein, für sich selbst zu sorgen. Der andere Ex-Ehegatte muss zudem leistungsfähig sein.

In folgenden Fällen kann ein Anspruch auf nachehelicher Unterhalt gegeben sein:

  • Nachehelicher Unterhalt wegen Kinderbetreuung
  • Nachehelicher Unterhalt wegen Alters
  • Nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit
  • Nachehelicher Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
  • Aufstockungsunterhalt
  • Ausbildungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Kann der Nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen werden?

In bestimmten Fällen können Unterhaltszahlungen nach der Scheidung unbillig sein. Z.B., wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war (2 Jahre) oder der unterhaltsberechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt etc.

Im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann zudem auf nachehelichen Unterhalt verzichtet werden.

Kindesunterhalt

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Der Anspruch auf Kindesunterhalt besteht für Minderjährige, aber auch volljährige unverheiratete Kinder unter bestimmten Voraussetzungen.

Kindesunterhalt kann sowohl als Naturalunterhalt/Betreuungsunterhalt als auch als Barunterhalt (Geldzahlung) geleistet werden. Im Falle einer Trennung/Scheidung leistet derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, Unterhalt durch Pflege und Erziehung (sog. Naturalunterhalt)

Der andere Elternteil muss seinen Beitrag dadurch leisten, dass er einen Geldbetrag (sog. Barunterhalt) leistet.

Welches Kind hat einen Anspruch auf Kindesunterhalt? 

  • Minderjährige schulpflichtige Kinder sind unterhaltsberechtigt.
  • Nichteheliche Kinder sowie Adoptivkinder.
  • Unverheiratete volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr sind unterhaltsberechtigt. Volljährige Kinder haben einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildung. Voraussetzung ist, dass sie noch bei den Eltern leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung/Studienausbildung befinden.
  • Stiefkinder und Pflegekinder haben keinen Unterhaltsanspruch gegen den Stiefelternteil.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt wird unter Berücksichtigung des Kindergeldes unter Geltung der Düsseldorfer Tabelle berechnet. In der Düsseldorfer Tabelle sind die monatlichen Beträge für den Kindesunterhalt aufgelistet. Diese sind gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen sowie dem Alter der Kinder.

Sorge-und Umgangsrecht

Im Falle einer Scheidung kommt immer wieder die Frage auf – was passiert mit meinem Kind? Vorab: Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht und umgekehrt.

Was ist das Sorgerecht?

Die elterliche Sorge, die Personensorge und die Vermögenssorge. Die Personensorge und die Vermögenssorge umfassen alle körperlichen, geistig-seelischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen des Kindes. Sprich Entscheidungen zur Lebensführung für das Kind zu treffen.

Wem steht das Sorgerecht zu?

Den Eltern des Kindes steht grundsätzlich gemeinsam die elterliche Sorge zu.

Dabei geht das Gesetz stillschweigend davon aus, dass die Eltern miteinander verheiratet sind.

Aber auch nicht miteinander verheiratete Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht, wenn durch eine Sorgeerklärung, spätere Heirat oder gerichtliche Entscheidung das gemeinsame Sorgerecht erworben wurde.

Was passiert bei einer Trennung oder Scheidung?

Nach Trennung und Scheidung besteht das gemeinsame Sorgerecht fort. Es obliegt grundsätzlich den Eltern zu entscheiden, bei wem das Kind betreut werden soll. Das Kind kann seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil begründen. Es sind jedoch auch verschiedene andere Betreuungsmodelle denkbar.

Kann mir das Sorgerecht entzogen werden?

Mit Zustimmung der Elternteile kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen.

Bei einer Kindeswohlgefährdung kann das Gericht Maßnahme ergreifen, um die Gefahr abzuwenden. Eine Entziehung des Sorgerechts kommt als letztes Mittel nur unter strengen Voraussetzungen in Betracht. Vorrangig sind den Eltern Hilfen zur Gefahrenabwehr anzubieten und ihnen konkrete Vorschläge zur Gefahrenabwehr zu machen. Das Wohl des Kindes steht dabei immer an oberster Stelle.

Umgangsrecht – was ist das?

Jeder Elternteil hat das Recht und die Verpflichtung auf Umgang mit seinem Kind. Ebenso hat jedes Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil.

Das Umgangsrecht ist einfach ausgedrückt das Recht des Elternteils und des Kindes, miteinander gemeinsame Zeit zu verbringen.

Das Gesetz gibt keine Regelungen vor, wie das Umgangsrecht ausgestaltet werden kann. Im Falle einer Trennung/Scheidung bedeutet Umgangsrecht in der Regel regelmäßigen Kontakt durch Besuche, gemeinsame Wochenenden/Urlaube oder sonstigen Unternehmungen. Dies hängt wiederum vom Alters des Kindes sowie von der Beziehung der Elternteile ab.

Im Falle einer Trennung/Scheidung ist es ratsam, eine entsprechende Umgangsregelung zu vereinbaren.

Was kann ich machen, wenn mein Umgangsrecht beeinträchtigt wird?

Streiten sich die Elternteile um das Umgangsrecht, kann bei dem zuständigen Familiengericht ein Antrag auf Regelung des Umgangs gestellt werden. Hierbei hat das Gericht stets das Wohl und die Wünsche des Kindes zu berücksichtigen.

Kann mir das Umgangsrecht entzogen werden?

Das Familiengericht kann das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, sofern es für das Kindeswohl unabdingbar ist.


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