Ordnungswidrigkeit

Droht Ihnen ein Bußgeld – was gilt es zu beachten?

Geschwindigkeitsüberschreitung, Unterschreitung des Sicherheitsabstands (Abstandsverstoß), Rotlichtfahrt, Verursachung eines Verkehrsunfalls, u.v.m. – Die Möglichkeiten im Straßenverkehr ein Bußgeld (gar mit Fahrverbot und Eintragung im Fahrerlaubnisregister) zu erhalten ist groß.

Wenn Ihnen ein Bußgeld droht, bleiben Sie ruhig und wenden Sie vor allem nicht die „Vogelstrauß-Taktik“ (Kopf in den Sand stecken und abwarten) an, sondern nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Des Weiteren beherzigen Sie bitte folgende goldenen Regeln:

  • Als Betroffener in einem Bußgeldverfahren dürfen Sie schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Machen Sie bitte hiervon Gebrauch. Machen Sie keine Angaben gegenüber der Bußgeldbehörde sowie der Polizei, z.B. zur Fahrereigenschaft, etc. Von unüberlegten Angaben kommen Sie im späteren Verfahrensverlauf nicht bzw. nur noch schwer weg. Darüber hinaus können diese zu Ihrer Überführung führen.
  • Bitte senden Sie auch keine Formulare zurück an die Bußgeldbehörde. Keine Angaben heißt auch, dass Sie Formulare nicht ohne Rücksprache mit dem Rechtsanwalt zurücksenden. Insbesondere auch nicht den Anhörungsbogen.
  • Bitte nehmen Sie keinen Kontakt zu Bußgeldbehörde oder sonstigen Behörden auf. Derartige Kontaktaufnahmen sind meistens nicht von Erfolg gekrönt und verschlechtern in aller Regel die Situation. Beachten Sie, dass Sachbearbeiter nach Anrufen der Betroffenen Aktenvermerke derart fertigen, dass der Betroffene den Verstoß eingeräumt habe und er sich z.B. uneinsichtig zeigt.
  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf.
  • Sollte bereits ein Bußgeldbescheid gegen Sie ergangen sein, nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass, sofern Sie sich gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr setzen möchten, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides Einspruch eingelegt werden muss. Lassen Sie uns deshalb schnellstmöglich den Bußgeldbescheid nebst dem dazugehörigen Briefumschlag, auf welchem sich das Datum der Zustellung befindet, zukommen, damit wir Ihre Rechte wahren können.

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Rechtsanwalt Martin Mosat. Rechtsanwalt für Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.

Martin Mosat

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht und Strafrecht
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